Wer hilft im Trauerfall?
Florist/Gärtner
Als letzten Gruß an die Verstorbenen werden bei der Trauerfeier Kränze, Buketts, Trauersträuße, auch einzelne Blumen niedergelegt. Der Florist/ Gärtner hilft gern bei der Auswahl von Form, Farbe und Blumen/Grün.
Er übernimmt auch die individuelle Gestaltung der Trauerhalle mit Pflanzen und blumigen Arrangements und bedeckt den Sarg oder die Urne nach Wunsch mit einer Blüten- oder Gründecke. Viele Hinterbliebene übergeben dann auch die Pflege für das Grab ihrer Angehörigen an Friedhofsgärtner, welche von der Anlage des Grabes nach einer Beerdigung über das Neubepflanzen eines Grabes bis hin zur Dauergrabpflege reicht.
Bildhauer/Steinmetz
Als Symbol dauerhaften Gedenkens wird von einem Großteil der Angehörigen ein Grabmal gewünscht. Dies kann z. B. ein Grabstein, eine Liegeplatte oder eine Stele sein. Der Bildhauer/ Steinmetz versieht das gewählte Grabmal mit den gewünschten Schriften, Symbolen und persönlichen Angaben des Verstorbenen und stellt ihn nach Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung auf.
Gern wird auch noch eine Grabeinfassung passend zum Grabmal gesetzt sowie Grablichter und Grabvasen z. B. aus Bronze. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die Grabmale aus den vorgeschriebenen Materialien, z. B. Naturstein, Holz bestehen und bestimmte Maße nicht überschreiten. Diese Auflagen sind in der Friedhofssatzung des jeweiligen Friedhofs geregelt.
Dienstleister (Haushaltsauflösung)
Wenn ein Mensch stirbt ist das für die Angehörigen meist eine große Belastung. Es gibt oft eine Wohnung oder ein Haus mit Grundstück, wo der Nachlass geregelt werden muss. Wer bei der Haushaltsauflösung, dem Umzug oder der Renovierung/Reparatur professionelle Hilfe braucht, findet diese bei Dienstleistern. Das können Umzugs- und Möbelspeditionen, Malerfachbetriebe, Entrümpelungs-/Entsorgungsfirmen, Haushaltsauflöser sowie An- und Verkauf, Antiquariate und Nachlassversteigerer sein.
Anwalt/Notar/Steuerberater
Da das Erb- und Steuerrecht sehr umfangreich und die Nachlassabwicklung oft sehr kompliziert ist, steht gern ein Anwalt, Notar oder auch Steuerberater in Fragen des Erbens und Vererbens kompetent und rechtssicher beratend zur Seite.